Hamburger Gesundheitshilfe
Von Anfang an war die Pflegeversicherung nicht kostendeckend, sondern immer nur als Sockelfinanzierung geplant. Deshalb ist ein Eigenanteil an den Pflegekosten unumgänglich. Ging man bei Einführung der Pflegeversicherung noch von einem Verhältnis 50 zu 50 aus, so lautet die Faustformel heute eher 35 zu 65. Der Eigenanteil wird im Bedarfsfall vom Sozialamt übernommen.
Elfie-B. Paster-Heinrich, Kauffrau
Kostenregelung

Gemeinsam passende Lösungen finden

Wer pflegebedürftig wird, hat zunächst einmal genug damit zu tun, sich mit der neuen Situation zu arrangieren, in der eigenen Wohnung auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Dabei müssen Entscheidungen getroffen werden, welche Unterstützungsmaßnahmen, wann und in welchem Unfang erbracht werden sollen. Und durch alles hindurch steht die Frage im Raum, was das alles kostet, wer was bezahlt, mit welchen Beträgen man selbst zu rechnen hat und welche Formalitäten zu erledigen sind.

Die Hamburger Gesundheitshilfe unterstützt Sie bei der Kostenregelung in vierfacher Hinsicht:

  • Wir übernehmen die Antragstellung der Pflegestufe für Sie.
  • Wenn noch keine Einstufung vorliegt und es somit auch keine finanzielle Planungssicherheit für Sie gibt, machen wir Ihnen während eines ausführlichen Beratungsgesprächs unterschiedliche Angebote zum Vergleich. Das heißt wir erarbeiten entsprechend ihrer Bedürfnisse und pflegerisch verantwortlich eine minimale, eine normale und eine umfangreiche Versorgungsvariante, die sich z.B. in der Anzahl der täglichen Besuche, in der Anzahl der Maßnahmen pro Besuch und im Zeitumfang für einzelne Maßnahmen unterscheiden. Dass Leistungen und Kosten für Sie wirklich transparent sind, ist uns wichtig, ebenso, dass Sie selbstbestimmt wählen und dabei Ihre Wünsche nach Unterstützung mit Ihren finanziellen Möglichkeiten in eine für Sie persönlich stimmige Balance bringen können. Das Ergebnis halten wir in einer Vereinbarung schriftlich fest.
  • Wir rechnen für Sie mit Ihrer Kranken- und Pflegekasse ab, stellen Ihnen übersichtliche und nachvollziehbare Monatsrechnungen über Ihren Eigenanteil aus, der nicht überraschend ist, weil Sie ihn bereits aus der im Vorwege mit Ihnen abgestimmten Vereinbarung kennen – und wir übernehmen auch die Abrechnung mit dem Sozialamt, wenn Sie bezugberechtigt sind.
  • Wir aktualisieren die mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen über Art und Umfang unserer Leistungen bei Bedarf jeweils kurzfristig und kundenorientiert. Das kann sich je nach Wünschen und Erfordernissen auch durchaus Kosten senkend für Sie auswirken.

Als gemeinnützige Einrichtung denken und handeln wir bei der Hamburger Gesundheitshilfe nicht gewinnorientiert. Dennoch: Auch wir brauchen eine finanzielle Grundlage für unsere Arbeit, die durch die Leistungen der Pflegekassen allein nicht gegeben ist, wie Sie mit einem Blick in die Gebührenübersicht leicht feststellen können. Kostenregelung für unsere Kunden verstehen wir allerdings als Service. Und dafür berechnen wir nichts.