Beratung und Schulung
Gesetzliche Pflegeberatung und mehr
Wir helfen Ihnen durch den Paragraphen-Dschungel
Wir kommen gern zu Ihnen nach Hause, um die gesetzlich vorgeschriebene Beratung durchzuführen, wenn Sie Angehörige selbst pflegen wollen. Darüber hinaus helfen wir Ihnen selbstverständlich auch dabei, beispielsweise einen Pflegegrad zu beantragen oder Anträge auf Kostenübernahmen und die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln zu stellen.
Wenn Sie selbst pflegen wollen
- Wenn Angehörige selbst pflegen wollen, müssen sie eine regelmäßige fachlich qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.
- Diese Beratung findet - je nach Pflegegrad des zu pflegenden Menschen - halb- oder vierteljährlich statt.
- So soll insbesondere sichergestellt werden, dass Angehörige mit der Pflege nicht überfordert sind.
- Wenn diese Beratung nicht durchgeführt wird, kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall sogar ganz entzogen werden.
- Wir beraten Sie gern, beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen ganz konkrete Hilfestellungen.
Wir beraten sie auch gern, wenn kein Anspruch auf Pflegegeld besteht oder wenn Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst bezogen werden. Diese dann freiwillige Beratung können Sie halbjährlich in Anspruch nehmen.